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Was ist das Ziel von BERLIN INNOVATION?

Berlin ist ein Hightech-Standort mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Spitzentechnologien und wissensbasierten Leistungen.
BERLIN INNOVATION
präsentiert innovative Berliner Entwicklungen und ist ein Schaufenster für die Positionierung Berlins als Referenzstadt, eine Informationsplattform für die landeseigenen Unternehmen und weitere
öffentliche Stellen
sowie für die Öffentlichkeit, Betriebe und interessierte Investoren.

Unternehmen und Entwickler*innen haben hier die Möglichkeit, ihre Innovationen zu zeigen. Wichtigste Voraussetzung: Sie muss am Markt verfügbar sein. Für Vergabestellen und Investoren finden sich hier Wege, wie Bedarfe mit innovationen Ideen und Anwendungen wirtschaftlich und nachhaltig zu decken.

Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien, nach der eine Jury über die Aufnahme entscheidet, finden Sie weiter unten.

Häufig gestellte Fragen
Was ist für uns eine „Innovation“?

Der Innovationsbegriff von BERLIN INNOVATION folgt im Wesentlichen der Definition von Joseph A. Schumpeter: 
Es kann sich um ein neues Produkt, ein neues Verfahren, eine neue Dienstleistung, eine neue Rohstoff- oder Halbfabrikatsquelle oder die Einsparung von Rohstoffen oder Energie, eine neue Form der Organisation, oder um die Erschließung eines neuen Marktes handeln. 


BERLIN INNOVATION erwartet nicht zwingend eine Marktneuheit, mindestens aber eine Neuigkeit gegenüber dem Stand der Technik. Neuigkeit alleine für die Anbieter*innen bei einer ansonsten marktgängigen Leistung reicht nicht aus.

Und besonders wichtig: Die Innovation muss zum Bewerbungszeitpunkt schon am Markt verfügbar sein.

Mit was kann ich mich bei BERLIN INNOVATION bewerben?

BERLIN INNOVATION zeigt Innovationen aus Berlin. Sie können also alle Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, usw. zum Eintrag bewerben, die am Markt – also für Interessenten käuflich zu erwerben – sind, die neu sind und für die Sie den Berlinbezug und die Relevanz für Beschaffer der öffentlichen Hand darstellen können.

Die Jury bewertet die Bewerbung nach festgelegten Bewertungskriterien. Diese finden Sie hier als PDF.

Ist bereits eine Begutachtung durch Dritte, z.B. im Rahmen einer Projektförderung der öffentlichen Hand oder eines renommierten Innovationspreises, erfolgt, wird die Technologiestiftung Ihren Eintrag schnell übernehmen. Liegt eine solche Vorbegutachtung noch nicht vor, wird Ihr Eintragswunsch von einer Jury bewertet.

Was wird NICHT angenommen?

Nicht eintragungsfähig, weil weder Produkt noch Verfahren noch Dienstleistung, sind Darstellungen innovativer Institutionen wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie Darstellungen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, deren Ergebnisse noch nicht am Markt verfügbar sind.
 Außerdem muss ein konkreter Bezug zu Berlin bestehen.

Wer ist in die Jury von Berlin INNOVATION?

In der Jury sitzen

Dr. Christian Hammel
Technologiestiftung Berlin (Vorsitz)

Thomas Krause
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Lucia Miarka
Verein Berliner Kaufleute und Industrieller

Prof. Dr. Stefanie Molthagen-Schnöring
Vizepräsidentin für Forschung, Hochschule für Technik und Wirtschaft

Heike Schöning
Industrie- und Handelskammer zu Berlin

Sven Weickert
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.

      Was kostet die Bewerbung? Wie finanziert sich BERLIN INNOVATION?

      Der Eintrag ist kostenlos.

      BERLIN INNOVATION wird durch eine Zuwendung der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanziert. Einnahmen aus anderen Quellen hat BERLIN INNOVATION nicht.

      Wie läuft der Bewerbungsprozess?

      Sie füllen das Formular für eine Kurzbewerbung aus und wir legen diese der Jury zur Bewertung vor. Bitte denken Sie daran als Kontakt jemanden anzugeben, mit dem wir redaktionell Rücksprache halten können. Das ist wichtig, falls wir Rückfragen haben und wenn die Jury einen positiven Bescheid geben. In diesem Fall kontaktieren wir Sie um gemeinsam den ausführlichen Eintrag auf die Webseite zu gestalten.

      Was soll in der Bewerbung stehen?

      Aus Ihren Texten sollte der Leser (mindestens) folgende Informationen entnehmen können:

      Worum handelt es sich: Bieten Sie ein Produkt, Verfahren, Dienstleistung, neue Rohstoff- oder Halbfabrikatsquellen oder deren Einsparung, neue Form der Organisation, Erschließung eines neuen Marktes an?

      Ist die Innovation am Markt erhältlich?
      • Kommt die Innovation aus Berlin oder hat Sie einen engen Bezug zu Berlin?
      • Welches Problem löst diese Innovation und wie macht sie das?
      • Welche bekannte Lösung wird verbessert oder substituiert?
      • Was ist daran neu gegenüber dem Stand der Technik?
      • Handelt es sich um eine Markt- oder Messeneuigkeit, (zum Zeitpunkt der
        Markteinführung) kein andres Unternehmen liefern kann, oder handelt es
        sich um eine Innovation, die vorrangig für das anbietende Unternehmen
        neu ist?
      • Wer profitiert davon? (Kunden, Anwender, Allgemeinheit, Umwelt,...)
      • Gibt es eine Referenzanwendung? Wenn ja: nennen!
      • Wer ist die Zielgruppe, die in die Innovation investieren soll?
      • Wurde die Innovation öffentlich gefördert oder hat sie einen Preis (mit Jury) erhalten?
      Kann ich Bilder oder Filme einstellen?

      Bilder (in allen gängigen Formaten bis max. 2Mb) sind sogar erbeten! Bitte beachten Sie, dass Sie nur Material verwenden dürfen, für das Sie auch die Nutzungsrechte besitzen (siehe Nutzungsbestimmungen) 
Aufgrund der DSGVO und damit verbundenen neuen Regelungen für Cookies und die Privatsphäre wurde die Einbindung von Filmen abgeschaltet.

      Wo kann ich Urheber-Rechtsverletzungen melden?

      Für die Texte, Bilder und Filme haftet jeweils das Unternehmen, das die Einträge angemeldet hat. Wenden Sie sich bitte an die im Eintrag angegebenen Kontaktadressen. Bitte informieren Sie auch BERLIN INNOVATION unter innovation@technologiestiftung-berlin.de. Wir werden dann entscheiden, ob eine ggf. vorübergehende Sperrung des beanstandeten Eintrages erfolgen muss.

      Gibt es ein „Recht auf Eintragung“?

      Nein, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

      Die Technologiestiftung behält sich vor, Eintragswünsche abzulehnen.

      Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn in den Texten statt der Innovation die Institution im Vordergrund steht, die diese Innovation anbietet oder die Jury eine Eintragung nicht befürwortet, weil die Kriterien nicht ausreichend erfüllt sind. Einträge, bei denen Zweifel bestehen, dass die angebotene Leistung geeignet ist, den beschriebenen Zweck zu erfüllen, werden ebenfalls abgelehnt. Anstößige und gesetzeswidrige Inhalte sind Ausschlussgründe.

      Wie lange bleibt ein Eintrag gültig?

      Im Prinzip so lange Ihre Innovation noch innovativ ist. BERLIN INNOVATION wird Sie periodisch auffordern, zu überprüfen ob Ihre Angaben noch aktuell sind und ob die dargestellte Innovation noch innovativ ist. In größeren Zeitabständen wird BERLIN INNOVATION dies auch selbst prüfen.

      Können Einträge nach dem Freischalten noch bearbeitet werden?

      Ja. Sollten sich Informationen oder Ihre Kontaktdaten ändern und z.B. neue Referenzen oder Auszeichnungen hinzukommen, kontaktieren Sie uns mit einer Mail an innovation@ts.berlin

      Sie sind ein Berliner Unternehmen und haben eine Innovation entwickelt?

      Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Innovation kostenlos zu veröffentlichen.